Sehr geehrte Damen und Herren,
der VdAA ist ein Verband von mehr als 500 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.
Auch mit dieser Doppelausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:
1. ) Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte: „Doppelt genäht“ hält nicht besser — ein Artikel von Rechtsanwalt Eckart Schulz, Berlin
3.) Lohnanspruch trotz Vulkanausbruchs? — ein Artikel von Rechtsanwalt Stefan Haas, Düsseldorf
Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.
Wenn Sie Experten/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Expertensuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
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