Aktuelles
- BAG-Urteil: SOKA-BAU darf von abgemeldeten Betrieben keine hohen Zinsen mehr verlangen 14. Januar 2025
- EuGH: Arbeitszeitgestaltung: Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann 21. Dezember 2024
- Verwaltungsgericht Aachen: Cannabiskonsum eines Polizeikommissars 19. Dezember 2024
- Bundesarbeitsgericht: Wann Headsets die Mitbestimmungspflicht auslösen 19. Dezember 2024
- Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen 7. Dezember 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Archive for März, 2021
-
Beteiligtenstellung im Beschlussverfahren; Rechtsmittel
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 01.03.2021, AZ 12 Ta 568/20 Ausgabe: 2-2021 Gegen einen (Zwischen-)Beschluss des Arbeitsgerichts, weitere Stellen am Beschlussverfahren gem. § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligen, ist die […]
-
Beteiligtenstellung im Beschlussverfahren; Rechtsmittel
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 01.03.2021, AZ 12 Ta 568/20 Ausgabe: 2-2021 Gegen einen (Zwischen-)Beschluss des Arbeitsgerichts, weitere Stellen am Beschlussverfahren gem. § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligen, ist die […]
-
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung – Corona-Pandemie – Besuchskonzept – Krankenhaus – Mitbestimmung
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 01.03.2021, AZ 9 TaBV 58/20 Ausgabe: 2-2021 1. Enthält der arbeitsgerichtliche Beschluss über die Einsetzung einer Einigungsstelle eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, ist die Beschwerdebegründungsfrist so lange als […]
-
Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung – Corona-Pandemie – Besuchskonzept – Krankenhaus – Mitbestimmung
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 01.03.2021, AZ 9 TaBV 58/20 Ausgabe: 2-2021 1. Enthält der arbeitsgerichtliche Beschluss über die Einsetzung einer Einigungsstelle eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, ist die Beschwerdebegründungsfrist so lange als […]
-
-
-
-
-
-