Aktuelles
- Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zwei arbeitsgerichtliche Verurteilungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum 20. Juli 2024
- Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden 18. Juli 2024
- Arbeitsgericht Siegburg: Verschimmeltes Obst in der Frischetheke – eklig, aber auch ein Kündigungsgrund? 10. Juli 2024
- EuGH: Rechte einer schwangeren Arbeitnehmerin bei Kündigung 9. Juli 2024
- Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter 7. Juli 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Archive for Juni, 2016
-
Sturz bei Firmenlauf ist ein Arbeitsunfall
(Stuttgart) Die Teilnahme an einem Firmenlauf steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ist nicht erforderlich, dass alle Beschäftigten an dem Lauf teilnehmen. Eine Mindestbeteiligungsquote existiert nicht. Darauf verweist […]
-
Kosten der Reinigung von Hygienekleidung in Schlachtbetrieben
(Stuttgart) In lebensmittelverarbeitenden Betrieben hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Zu seinen Pflichten gehört auch die Reinigung dieser Kleidung auf eigene Kosten. […]
-
Arbeitsentzug rechtfertigt fristlose Kündigung
(Stuttgart) Die Weigerung des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber bereit […]
-
Bundesarbeitsgericht zur Heilung einer fehlerhaften Unterrichtung des Betriebsrats bei Massenentlassung
(Stuttgart) Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG muss sich die Unterrichtung des Betriebsrats im Rahmen des Konsultationsverfahrens auch auf die betroffenen Berufsgruppen beziehen. […]
-
-
-
-