Aktuelles
- Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zwei arbeitsgerichtliche Verurteilungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum 20. Juli 2024
- Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden 18. Juli 2024
- Arbeitsgericht Siegburg: Verschimmeltes Obst in der Frischetheke – eklig, aber auch ein Kündigungsgrund? 10. Juli 2024
- EuGH: Rechte einer schwangeren Arbeitnehmerin bei Kündigung 9. Juli 2024
- Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter 7. Juli 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Archive for November, 2015
-
Keine Anrechnung eines vorausgegangenen Praktikums auf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis
(Stuttgart) § 20 Satz 1 BBiG ordnet zwingend an, dass das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit beginnt. Beide Vertragspartner sollen damit ausreichend Gelegenheit haben, die für die Ausbildung im konkreten Ausbildungsberuf wesentlichen Umstände […]
-
Ausschlussfrist im Insolvenzplan für die Klage bei bestrittener Forderung
(Stuttgart) Eine Klausel in einem Insolvenzplan, nach der bestrittene Forderungen bei der Verteilung nur berücksichtigt werden, wenn innerhalb einer Ausschlussfrist Klage auf Feststellung zur Tabelle erhoben wird, regelt lediglich die […]
-
Sozialplanabfindung – Benachteiligung wegen Behinderung
(Stuttgart) Eine unmittelbar an das Merkmal der Behinderung knüpfende Bemessung einer Sozialplanabfindung ist unwirksam, wenn sie schwerbehinderte Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern, die in gleicher Weise wie sie von einem sozialplanpflichtigen […]
-
Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte
(Stuttgart) Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig auf einen Lebenssachverhalt abgestellt wird, der geeignet ist, die Ungleichbehandlung […]
-
-
-
-